Baugenehmigung beantragen
Für die Errichtung von Kleinwindkraftanlagen mit einer Nabenhöhe von 15 Metern oder mehr sind eine Genehmigung und eine Umweltmeldung erforderlich. Wir kümmern uns um diesen Antrag und die Umweltmeldung.
Vorgespräch
Das Beantragen einer Genehmigung ist mit Kosten verbunden. Um unnötige Kosten zu vermeiden, bitten wir die Gemeinde um eine Vorbesprechung. Wir schreiben den Antrag und legen gemeinsam mit Ihnen fest, wo die kleine Windkraftanlage stehen soll. Wir schauen, welche Details im Flächennutzungsplan Ihres Unternehmens enthalten sind, und berücksichtigen diese. Sobald Sie mit den Unterlagen zufrieden sind, schicken wir den Vorbescheid an die Gemeinde.
Während der Besprechung wird die Planung auf Umsetzbarkeit geprüft und es findet eine Prüfung der optischen Auswirkungen statt. Geht die Gemeinde davon aus, dass der Plan genehmigungsfähig ist, gibt sie eine positive Rückmeldung und die Baugenehmigung kann beantragt werden.
Durch dieses Vorgehen verläuft der Antrag der Baugenehmigung ein ganzes Stück schneller und reibungsloser.
Beantragung der Genehmigung und Erlass der Anmeldung der Tätigkeiten
Nach Erhalt der positiven Rückmeldung der Gemeinde wandeln wir den Antrag in einen Genehmigungsantrag um. Wir lassen die erforderlichen Nachweise, wie statische Berechnungen, ein Schallgutachten und ein Schattenwurfgutachten, anfertigen. Sobald wir diese erhalten haben, beantragen wir Ihre Genehmigung.
Zusätzlich reichen wir die Anmeldung der Tätigkeiten ein. Ihr Umweltamt prüft dann, ob der Antrag den Anforderungen in Bezug auf Lärm, Schlagschatten und Sicherheit für die Umgebung entspricht.
Viele Gemeinden haben eine schriftliche Richtlinie für die Genehmigung von kleinen Windkraftanlagen. Dort können diese in der Regel im so genannten “regulären Verfahren” beantragt werden und haben eine Vorlaufzeit von acht Wochen. Nach Erhalt der Genehmigung kann sofort mit dem Bau der Kleinwindkraftanlage begonnen werden. Interessenten haben jedoch noch die Möglichkeit, innerhalb von sechs Wochen Einspruch zu erheben.
In anderen Fällen muss das “erweiterte Verfahren” durchgeführt werden. Bei diesem Verfahren muss eine umfangreichere Begründung vorgelegt werden. Dieses Verfahren dauert 26 Wochen und somit deutlich länger. In diesem Zeitraum sind die Fristen für die öffentliche Einsichtnahme enthalten. Sobald die endgültige Entscheidung getroffen ist, sind keine weiteren Einsprüche mehr möglich.
Wenn die Gemeinde während des Verfahrens Fragen oder Anmerkungen hat, werden wir diese beantworten. Es kann sein, dass der Antrag geändert werden muss oder zusätzliche Informationen erforderlich sind. Wir tun unser Möglichstes, um den Antrag so reibungslos wie möglich zu gestalten. Natürlich halten wir auch von uns aus Kontakt mit der Gemeinde und anderen Behörden und behalten die Fristen im Auge.
Selbstverständlich halten wir auch Sie, den zukünftigen Kleinwindkraftanlagenbesitzer, auf dem Laufenden und versuchen, Ihnen die Genehmigung so schnell wie möglich zukommen zu lassen.
Subvention
Eine kleine Windkraftanlage erzeugt grüne Energie. Deshalb fördert die Regierung die Investition in eine Kleinwindkraftanlage durch Subventionen. Die Anzahl der verfügbaren Optionen hängt von der jeweiligen Situation ab. Wenn eine Subvention in Anspruch genommen werden kann, beantragen wir sie gleichzeitig mit der Genehmigung.
Erhalt der Genehmigung
Sobald wir die Genehmigung erhalten haben, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Wir vereinbaren das weitere Vorgehen. Wurde die Windkraftanlage bereits bestellt? Welches Fundament soll verwendet werden? Wann können wir mit dem Fundament beginnen? Wurde der Zuschuss bereits gewährt? Und so weiter. Schließlich wollen wir, dass Sie so schnell wie möglich von den Erträgen Ihrer eigenen Kleinwindkraftanlage und Ihrer eigenen Windenergie profitieren!
Möchten auch Sie Ihre eigene, maßgeschneiderte Kleinwindkraftanlage? Kontaktieren Sie einfach unsere Spezialisten. Sie können sich mit all Ihren Fragen an uns wenden und wir besprechen gerne Ihre Möglichkeiten.